Unser Saal steht bereit und wir freuen uns Euch schon bald in Bärwalde zu begrüßen!
Die Gemeinde Boxberg probiert jedoch unsere Veranstaltung mit allen Kräften zu verhindern. Die Zufahrt über beide Seiten der Merzendorfer Straße ist von Polizisten gesperrt.
Wir geben nicht auf! Peter ist gerade dabei mit dem Bürgermeister zu verhandeln. Er kam der Gemeinde Boxberg mit folgendem Angebot entgegen.
“Es wird sichergestellt, dass die Veranstaltung tatsächlich rein privat und damit eben nicht öffentlich ist, keine Unbefugten die Veranstaltung besuchen oder das Gelände betreten dürfen. Dazu wird eine Einlasskontrolle organisiert, bei der sich die Staatsangehörigen mithilfe einer Identitätskarte des Königreiches Deutschland ausweisen müssen.
Damit auch Gäste, wie auch z.B. Pressevertreter, die Veranstaltung besuchen können, wird sichergestellt, dass diese an der Gebietsgrenze eine schriftliche Zugehörigkeitserklärung abgeben können. Diese wird zwingend erforderlich sein. Ohne eine solche Erklärung wird ein Betreten untersagt.
Falls schon bestehende Vereinigungsangehörige oder -zugehörige Ihren Nachweis der Vereinigungszugehörigkeit nicht mitgebracht haben, wird entweder die Möglichkeit vorhanden sein, mithilfe der vorhandenen Datenbank die An- oder Zugehörigkeit dort vor Ort zu überprüfen, oder Der- oder Diejenige wird eine erneute Erklärung der Zugehörigkeit schriftlich vor Ort tätigen müssen.
Auf diese Weise ist mithilfe Ihrer Bediensteten sichergestellt, dass es sich keinesfalls um eine öffentliche Veranstaltung handeln kann. Auf diese Weise können auch Störenfriede von der Veranstaltung ferngehalten werden. So kann auch sichergestellt werden, dass kein Individuum gefährdet werden kann, selbst dann nicht, wenn es Gegendemonstranten oder einen Besuch der sog. Antifa geben würde.”
Wir bitten um etwas Geduld und empfehlen solange den schönen Bärwalder See zu genießen!
Wir halten Euch auf den Laufenden!
Schriftverkehr
- Peter an Gemeinde Boxberg.pdf (170,7 KiB)
- Sendebericht.pdf (365,5 KiB)
- Duldungsverfügung.pdf (2,5 MiB)
- Verbotsverfügung.pdf (4,7 MiB)
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