Wo bitte geht es zum Rechtstaat?
Rechts herum? Nun, rechts enthält das markante Wort „Recht“, was aus dem
althochdeutschen kommend „arek“ heißt und soviel wie „aufrichten, an der
Schöpfungsordnung ausrichten“ bedeutet.
Mit Recht hatte der heute, Montag, den 16.09.2024, vor dem Landgericht Dessau-Roßlau in
der Berufungsinstanz beendete Prozeß wenig zu tun. Vielmehr nahm es einen Hauch von
„Nürnberger Prozeß“ an, bei dem das vorgefaßte Urteil vor Beginn des ersten
Verhandlungstages am 29.07.2024 gegen Peter bereits feststand: Verurteilung auf ganzer
Linie.
Zudem beantragte die sog. Staatsanwaltschaft – für welchen Staat diese auch immer tätig
sein wollte, erklärte sie nicht und brachte auch ebenso wenig Nachweise bei – eine
Verurteilung von 3 Jahren und 6 Monaten, die selbst der erfahrene vorsitzende (Hin-)Richter
am Landgericht Thomas Knief als maßlos übertrieben befand.
Die vermeintlich bewiesene Straftat einer einfachen Körperverletzung selbst begründet der
(Scharf-)Richter Knief damit, daß das an die Wand drücken der vermeintlich Geschädigten
den Tatbestand der Körperverletzung aus § 223 StGB erfüllt, wobei es zu Schmerzen der
Geschädigten kam, an die sie sich entweder bedingt oder gar nicht oder erstinstanzlich
anderweitig als zweitinstanzlich erinnerte. Ganz abwegig dazu war in der Diagnose des
Durchgangsarztes der Erstbefund, der keinerlei Beeinträchtigungen zu den angezeigten
Vorwürfen eines „Tritt mit dem geschulten beschuhten Fuß“ enthielt.
Auch die Normierung der Beleidigung des § 185 StGB wird mit einem Wisch vom Tisch
gefegt: Beleidigung ist, wenn jemand gefragt wird, ob er ein Faschist sei. Unbeachtet läßt
der postmoderne Inquisitor dabei, daß der Begriff Faschismus von „fascio“, d.h. Bündelung
von Macht bzw. Machtzentralisierung abgeleitet ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist nämlich
die gesamte Globalisierungspropaganda durch Goebbels Erben im sog. Deutschland, der EU
und gegenüber der gesamten anderen Erdbevölkerung das Bündeln von Macht oder auch
Faschismus genannt. Im Streit zwischen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und
Bundesgerichtshof (BGH) um den sog. „131er“ wurden durch höchstrichterliche
Entscheidungen die Türen für sämtliche Alt-Nazis nach 1945 geöffnet und sogar
Pensionierungen und Entschädigungen an deren Witwen möglich. Der gesamte Juristen-
Apparat seinerzeit wimmelte plötzlich wieder von Wendehälsen, die mit ihrem Persil-Schein
in Rechtsprechung, Literatur, Verwaltung und Rechtlehre in der alten Bundesrepublik kurzer
Hand wieder Einzug hielten. Auf diesem Schildbürgerstreich begründen sich alle weiteren
juristischen Trickbetrugshandlungen, die heute als offener Faschismus wieder sichtbar
werden. Nichts anderes wird als Weimarer Republik und Drittes Reich bezeichnet. Geschichte
wiederholt sich – soviel steht fest!
Auf die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen selbst und dem Umstand, daß jeweils
Aussage gegen Aussage am Prozeßende stand und damit der Grundsatz „in dubio pro reo“ –
Im Zweifel für den Angeklagten – zwangsläufig einen Freispruch für Peter bzw. die
Einstellung des Verfahrens hätte nach sich ziehen müssen, ist Richter Scharfschwert Knief
gar nicht eingegangen. Wie üblich wird das Vorbringen eines vom Mainstream
abweichenden Denkens durch den Politik- und Wirtschafts-Mop in die „Reichsbürger-Ecke“
gestellt. Damit hat der Betroffene bereits alle „Rechte verloren“ – auch die, die er niemals als
Person hatte – und es darf mit ihm (ver-)fahren werden, wie man will.
Hintergrund dafür ist einzig die Personifizierung der Menschen. Das mit Verstand und
Sprache begabte beseelte Wesen, in diese Welt gestellt und dem Schöpfer gleich, wird
kastriert auf seinen Körper – daher heißt es auch „corpus delicti“. Geist und Seele bleiben
ausgeblendet, da die durch die Alliierten eingesetzte Treuhandverwaltung Bundesrepublik in
Deutschland lediglich für juristische Personen, die mittels einer Geburts- und
Personenstandsurkunde begründet werden, zuständig ist. Nun hält sich das Menschenwesen
für eine Person (Herr oder Frau) und identifiziert sich mit diesem (Nur-)Papier. Gern gibt die
Treuhandverwaltung das Treuhandverhältnis an diese sich identifizierende Person ab, weil
diese damit auch die Haftung übernimmt – ein Schelm, der Böses dabei denkt. Die
Treuhandverwaltung wird dann zum kassierenden Begünstigten der Personen-Cash-Cow.
Das alles passiert natürlich nur im Hintergrund. Denn wer will schon durch seine
eigenhändige Autographierung (Zeichnung) freiwillig seine „Rechte“ an Dritte übertragen
und dabei auch noch haften? Deshalb nennen sie diese identifizierten Personen auch
Bundesbürger … „Den Bürgen sollst Du würgen!“, heißt es unter den Juristen.
Zu Hilfe kommt den (p)fündigen Juristen das „Geld hat man zu haben!“-Motiv. Mit einer
Gelddruckmaschine oder einem Dukatenesel auf der Terrasse – kein Problem! Aber was
machen die, die nicht drucken? Sie gehen zu den Geld- oder Kreditinstituten (landläufig auch
als Banken bekannt) und lassen sich Geld geben, welches sie nach einem bestimmten
Zeitraum wieder zurückgeben. Dafür lassen sich die sog. Banken Zinsen zahlen, die in das
Gesetz in § 247 BGB geschrieben sind. Komisch nur, daß der Empfänger die Zinsen als
Leistung nie erhalten hat, da sie auch nie „hergestellt“ worden sind. Sie sind eine Fiktion und
können niemals zurückgegeben werden. Die Ausgangstür des Gesetzes bietet hier § 275 BGB
– Unmöglichkeit! Nur schade, daß Anwälte und Richter diesen Umstand wenig bis gar nicht
kennen und wenn diesen schlicht und ergreifend ignorieren mit der Begründung: „Zinsen
stehen doch im Gesetz!“ Interessant dabei ist, daß Banken und Versicherungen hierzulande
die Gesetze machen – nicht umsonst ist Frankfurt am Main die (Wirtschafts-)Hauptstadt und
exterritorial.
Für Menschen ist die Treuhandverwaltung nicht zuständig. Daher kann diese auch über
Menschen nicht verhandeln. Im Wortlaut des Art. 3 I 1 GG findet sich dazu auch der Hinweis:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Korrekt, VOR dem Gesetz – danach sind sie
weder Menschen und erst recht nicht mehr gleich.
Überdies besitzt die bundesrepublikanische Verwaltung keine unlimitierte und unverjährbare
Haftung. Bedenkt man, daß im Jahre 2012 das Insolvenzverfahren über die Bundesrepublik
Deutschland geführt wurde und dies im Jahr 2024 – bereits 12 Jahre später – wiederholt der
Fall ist, dann begrenzt sich die Haftung bei einer Firma wie hier bspw. einer
Treuhandverwaltungs-GmbH auf 25.000,- Euro. Gegründet und eingetragen ist diese in
Delaware; daher auch das DE – was eben nicht Deutschland bedeutet sondern sich vom
amerikanischen Bundesstaat Delaware ableitet; der Sitz der Firma.
Letztlich ist die Treuhandverwaltung auch nicht souverän und kann dies auch unter Eid vor
einem internationalen Gericht nicht beweisen. Seit 1949 im Auftrag der Alliierten tätig, ist die
Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland der Militärregierung unterstellt und bis
heute für diese tätig. Folglich kann es auch nur Tätige geben, die „Im Auftrag“
autographieren oder es gänzlich unterlassen. Man weiß eben um die Haftung der
identifizierten Person … Hinweise dazu an die Treuhandverwaltung werden mit „Silenzio“
beantwortet – keine Antwort ist eben auch eine Antwort!
Für das erkennende (Privat-)Landgericht Dessau-Roßlau ist Peter ein Mensch, der mehr als
mit seinen Sinnen unterwegs ist. Zumindest hat Peter es in seinen 2 1/2-stündigen letzten
Worten mehr als einmal unter Beweis gestellt.
Autoren: Wohnzimmergemeinschaft Leipzig
Zitat oben: „Bündeln von Macht oder auch Faschismus genannt“ –
Legislative, Exekutive, Jurisdiktion, und, als vierte Macht im Staate, die Presse: Die sind sich schon alle seeehr einig, oder gebündelt, oder faschistisch?!?
„Wo bitte geht es zum Rechtsstaat?“ ???
Es ist eine Fiktion diese gesamte Rechts-Justiz.Und man hat sich immer gerühmt, besser zu sein wie die Ostblockländer. Alles nur Potemkische Dörfer. Es ist schlimmer wie mancher es sich vorstellen kann. Aber die Masse begreift es langsam.