Die Ideen der Verfassung vom Königreich Deutschland scheinen so langsam auch bei den Entscheidungsträgern in der Bundesrepublik anzukommen. Nach über 130 Jahren nahezu unverändertem Strafrecht und Strafprozeßrecht denkt der Justizminister über eine Reform nach. In einer Twittermeldung macht er das wie folgt deutlich:
Das, was er hier anregt, ist im Königreich Deutschland schon seit Anbeginn Standard.
In der Verfassung vom Königreich Deutschland ist in Art. 44 Abs. 3 geregelt:
„Jede Gerichtsverhandlung ist auf Verlangen durch einen Urkundsbeamten wörtlich zu protokollieren und zudem vollständig in Bild und Ton aufzuzeichnen. Die Aufnahmen sind in guter Qualität am Ende der Verhandlung beschädigungsfrei und nutzungsfähig allen am Verfahren beteiligten Parteien zur Verfügung zu stellen.“
Es ist aber nicht nur die Art der Aufzeichnung der Zeugenbefragung und der Zeugenaussagen zu reformieren. Auch die Zeitdauer der Verfahrensführung in der Bundesrepublik öffnet einer Verfahrensverfälschung die Tür. So geschieht es, daß Akten von Ermittlungsbediensteten verfälscht oder Zeugen manipuliert oder geschult werden oder auch, daß sich Zeugen angeblich nicht mehr erinnern können. Der Bundeskanzler im Cum Ex-Fall ist hier ein gutes Beispiel für angeblich fehlende Erinnerung. Auch die Vorgänge im hiesigen Gerichtsverfahren gegen Peter waren ein gutes Beispiel für derartige Manipulationen. In dem Fall wurden Zeugen vom Staatsschutz vor ihren Aussagen geschult, es wurden Aktenbestandteile entfernt, entlastendes Material wurde manipuliert, die Tatzeit nach vorn verschoben um entlastende Videobeweise verschwinden zu lassen usw. Das alles scheint der ganz normale Gerichtsalltag in der Bundesrepublik zu sein. Das vor allem dann, wenn die Justiz zu einem Werkzeug zur politischen Verfolgung von Gemeinwohlaktivisten verkommen ist, wie hier deutlich geworden ist.
Im Königreich Deutschland wäre so etwas unmöglich. Da muß nahezu ein jedes Verfahren gemäß Art. 44 Abs. 5 der Verfassung nach 6 Monaten vollständig abgeschlossen sein. Auch wird der Richter im Königreich von den Menschen der Gemeinde direkt gewählt und nicht von funktionierenden Politmarionetten ernannt und eingesetzt.
Ebenso sind die Richter im Königreich Deutschland tatsächlich frei. In der Bundesrepublik werden sie dem Justizminister dienstverpflichtet untergeordnet. Auch der Innenminister kann hier Druck aufbauen. Damit ist auch die angeblich vorhandene Gewaltenteilung ausgehebelt. Der Minister sitzt in der Legislative und befehligt zudem die Judikative und die Exekutive. Dem Mißbrauch von Macht kann so nicht vorgebeugt werden.
Es bleibt zu hoffen, daß noch viel mehr reformiert wird und auch der Art. 49 der Verfassung vom Königreich Deutschland einmal umgesetzt wird. Hier ist nachzulesen:
„Kein Deutscher darf gegenüber einem Ausländer oder einem Staatenlosen benachteiligt werden.“
Schaut man sich die gegenwärtige „Recht“-sprechung an, ist mehr als deutlich erkennbar, daß die Deutschen im eigenen Land vielfach benachteiligt werden. Auch das wäre im Königreich Deutschland unmöglich.
Ein frisches Beispiel:
Die Staatsanwaltschaft fordert für Peter eine dreieinhalbjährige Haftstrafe für das verletzungslose angebliche Vorbeidrängeln an einer Mitarbeiterin des Wachschutzes im Landkreis Wittenberg und für die Behauptung, er hätte Bundeswehrsoldaten, die aktive Polizeiarbeit im Landkreis Wittenberg in Verletzung des Art. 87 a des Grundgesetzes getätigt haben, als Faschisten bezeichnet.
Der Richter macht es sich einfach und wiederholt die Tat des Richter Waltert vom Amtsgericht und behält die 8 Monate aus der ersten Instanz bei und hofft so auf den Bewährungswiderruf eines anderen illegalen Urteils, so daß dann doch wenigstens zweieinhalb Jahre Haft daraus werden sollen.
Ein Beteiligter an einer Massenvergewaltigung einer minderjährigen Deutschen bekommt einen Freispruch, ein Einzeltäter dieser Art eine Geldstrafe, die dann aber eine NGO, gefördert von Innenministerin Faeser, für ihn bezahlt.
Ein ausländischer Messermörder, der einen Deutschen schwer verletzt oder gar umbringt, erhält eine niedrige Haft- oder gar Bewährungsstrafe. Er kann sich vorher oft auch wieder ins Ausland absetzen. Das ist die Realität in Deutschland. Ist denn die dafür verantwortliche Regierung immer noch nicht als ein Feind der deutschen Völker erkennbar? Gemäß Polizeigesetz ist die Polizei ein Werkzeug zur Abwehr gegenwärtiger und zukünftiger Gefahren. Wann will sie damit mal beginnen? Wann wird diese Regierung aus Gefahrenabwehrgründen verhaftet? Wann schließt man sich dem Königreich Deutschland an und beginnt damit, dem Volk zu dienen?
Ein geordnet organisierter Wechsel in das Königreich Deutschland ist dringend geboten. Worauf wartet ihr noch? Wir haben Art. 146 GG schon umgesetzt und sind die Lösung.
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