Das schriftliche Urteil vom Landgericht Dessau ist schon da!

Wie auch schon im Amtsgericht Wittenberg, ist Peter wieder einmal wegen angeblich vorsätzlicher Körperverletzung und angeblich vorsätzlicher Beleidigung von 2 Bundeswehrsoldaten zu 8 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Richter hat es sich einfach gemacht und ist wohl deshalb schon etwa 3 Wochen vor dem in der StPO gefordertem Erstellungsdatum mit dem Urteil fertig geworden! Das durchaus lesenswerte Urteil findet Ihr hier. Lesenswert ist es deshalb, da Ihr daraus Einiges lernen könnt, denn der erkennbar befangene Richter hat mal wieder demonstriert, wie die Gerichte im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland arbeiten und daß es auch hier dringend einer systemischen Veränderung bedarf.

Auch der bundesdeutsche Justizminister sieht mittlerweile einen Veränderungsbedarf. Das hat er wie folgt bekundet (Beitrag: „Es gibt auch gute Nachrichten in der Bundesrepublik!“).

Das Problem ist aber systemisch vorsätzlich angelegt. Es gibt im Landgerichtsprozeß keine inhaltliche und schon gar keine wörtliche Protokollführung der Inhalte der Zeugenaussagen durch einen unabhängigen Protokollführer und so soll und muß man sich auf die Kompetenz, die Ehrlichkeit und die Neutralität der Richter verlassen. Diese Eigenschaften im Richter sind aber nicht immer vorhanden, vor allem dann nicht, wenn es um die systematische politische Verfolgung von Andersdenkenden geht. Dann braucht ein Angeklagter entweder einen sehr guten unabhängigen und mutigen Strafverteidiger oder er muß die Verfahrensführung selbst gut beherrschen.

In einem politischen Prozeß, da ist der Dienstherr der Anweisende und der Richter der Ausführende einer politischen Agenda oder der Richter wird ein Handlanger zur Erhaltung und Verschleierung systemischer Kriminalität und dann bleiben Wahrheit und Gerechtigkeit auf der Strecke. Aufgrund dieser und weiterer systemischer Fehler ist der Mißbrauch der Gerichte zur Benutzung als politisches Verfolgungswerkzeug auf deutschem Boden wieder einmal die Norm geworden. Das war auch im nationalzionistischen Deutschland schon einmal so.

Offenkundig ist an diesem Beispiel bundesdeutscher Gerichtsbarkeit auch geworden, es geht in den unteren Instanzen nicht immer darum, die ganze Wahrheit herausfinden zu wollen oder Gerechtigkeit herzustellen. Das verlangt zwar das Gesetz (§ 244 Abs. 2 StPO), aber das scheint einen Richter in seiner Selbstherrlichkeit oder in seiner kadavergehorsamen Abhängigkeit vom Minister heute nicht mehr oder kaum noch zu interessieren. Diese Rechtsbeugung (Straftat gemäß § 339 StGB) hat bisher auch keine Folgen, denn: „Eine Krähe hackt der anderen nicht das Auge aus“.

Der Richter weiß das auch. Aber die Zeiten könnten sich auch ändern und um auch darauf vorbereitet zu sein, ist in dem Fall hier wieder einmal zu erkennen, daß unter dem Urteil keine Unterschrift ist. Ebenso ist der Urteilstext vorsätzlich so angeordnet, daß der Richter auf einem leeren letzten Blatt seine angebliche Unterschrift setzt und diese angeblich dann beglaubigt wird. Irgendeine Zeile aus dem Urteilstext vor seiner Unterschrift ist, entgegen der Vorschriften, nicht vorhanden. Auch so ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Ein Richter könnte so vorab schon blanco ein weißes Blatt unterschreiben und andere könnten seine Urteile abfassen.

Ebenso ist nicht zu erwarten, daß ein Richter gemäß seines Richtereides handelt. Auch geht es nicht um Menschlichkeit oder die Einhaltung der eigenen Gesetze in der sogenannten „Rechtsordnung“. Klar geworden ist in diesem Verfahren ebenso, daß die Gerichte der zwei unteren Instanzen Werkzeuge zur politischen Verfolgung von Systemkritikern sind. Ein weiterer Zweck ist die Aufrechterhaltung der systemischen Kriminalität und die vermehrte Schaffung und Aufrechterhaltung von Angst in der Bevölkerung.

Ebenso sind sie, als Teil-Ausdruck eines mafiösen Systems, erkennbar an der Vertuschung der systemischen Straftaten ihrer Mittäter beteiligt. Auch das hat sich in dem Verfahren gezeigt. Der Kriminalisierungsdienst des sogenannten „Staatsschutzes“, der klar erkennbar die Akte frisiert hat, der wird dadurch geschützt, indem man den Mitarbeiter als Zeugen einfach nicht lädt. Da kann der Verteidiger das wollen so viel er will, aber letztlich entscheidet der Richter wer gehört wird und wer nicht. Auch damit ist durch die vorsätzliche Nichtladung des kriminellen Zeugen vom „Staatsschutz“ der Wahrheit keine Chance gegeben worden und das entgegen der Vorschriften der Strafprozeßordnung, entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention und entgegen von Ehre und Anstand.

In der Revision wird klar werden, was hier alles versäumt worden ist, ob aus Vorsatz oder Unfähigkeit, das könnt Ihr für Euch selbst entscheiden.


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